Diese AGB gelten ausschließlich für Verträge, die Kunden unmittelbar mit arinda Inh. Andreas Rind schließen. Verträge, bei denen ein Reseller oder eine Verkaufsplattform Vertragspartner des Kunden ist, werden von diesen AGB nicht erfasst.
Aufbau
- Teil A: Bestimmungen für alle direkten Verträge mit arinda
- Teil B: Ergänzende Bestimmungen ausschließlich für Unternehmer
- Teil C: Ergänzende Bestimmungen ausschließlich für Verbraucher
- Teil D: Leistungsabhängige Sonderregelungen
- Teil E: Gemeinsame Schlussbestimmungen mit B2B-/B2C-Differenzierung
Teil A – Bestimmungen für alle direkten Verträge mit arinda
A.1 Geltungsbereich und Begriffe
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, die Kunden unmittelbar mit arinda Inh. Andreas Rind, nachfolgend „arinda“, schließen.
- Sie gelten insbesondere für Beratung, CAD-QuickChecks, Präsenzschulungen, Online-Schulungen, Hybrid-Schulungen, individuelle Schulungsunterlagen, Zeitkontingente, Software und Hardware, Supportdienstleistungen, digitale Inhalte sowie sonstige unmittelbar vereinbarte Leistungen. Art und Umfang der geschuldeten Leistung ergeben sich vorrangig aus dem jeweiligen Angebot und der Auftragsbestätigung.
- „Kunde“ ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die mit arinda einen direkten Vertrag schließt. „Unternehmer“ ist ein Kunde, der bei Vertragsschluss in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. „Verbraucher“ ist eine natürliche Person, die den Vertrag überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
- Teil A gilt für alle Kunden. Teil B gilt ergänzend ausschließlich für Unternehmer. Teil C gilt ergänzend ausschließlich für Verbraucher. Teil D gilt jeweils nur für die dort bezeichnete Leistungsart. Teil E gilt für alle Kunden, soweit dort nicht ausdrücklich unterschieden wird.
- Diese AGB gelten nicht für Kaufverträge, die der Kunde mit Digistore24 oder einem anderen Reseller beziehungsweise Plattformbetreiber schließt. Gesondert einbezogene Nutzungs-, Lizenz- oder Teilnahmebedingungen von arinda für das dort erworbene Produkt bleiben unberührt.
A.2 Vertragsunterlagen und Rangfolge
- Individuell ausgehandelte Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
- Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: ausdrücklich ausgehandelte Vereinbarungen, Auftragsbestätigung von arinda, Angebot von arinda einschließlich Leistungsbeschreibung, leistungsabhängige Sonderregelungen in Teil D, ergänzende Bestimmungen in Teil B oder C und zuletzt die allgemeinen Bestimmungen in Teil A und E.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn arinda ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Die vorbehaltlose Ausführung einer Leistung bedeutet keine Zustimmung zu Geschäftsbedingungen des Kunden.
A.3 Vertragsschluss
- Angebote von arinda sind für den im Angebot angegebenen Zeitraum verbindlich. Fehlt eine Angabe, kann das Angebot innerhalb von drei Monaten angenommen werden. Offensichtliche Schreib-, Rechen- und Übermittlungsfehler darf arinda vor Vertragsschluss berichtigen; die gesetzlichen Rechte nach Vertragsschluss bleiben unberührt.
- Ein Vertrag kommt durch Annahme eines verbindlichen Angebots von arinda, durch eine Auftragsbestätigung von arinda oder durch Beginn der Leistungserbringung mit Zustimmung des Kunden zustande.
- Bei einer Online-Buchung gibt der Kunde durch Betätigung der eindeutig beschrifteten Bestell- oder Buchungsschaltfläche ein verbindliches Angebot ab. Eine automatisierte Eingangsbestätigung bestätigt nur den Zugang, sofern sie nicht ausdrücklich zugleich als Vertragsannahme bezeichnet ist. Der Vertrag kommt durch gesonderte Annahmeerklärung, Auftragsbestätigung oder Leistungsbereitstellung durch arinda zustande.
- Handelt eine Person für einen Kunden, versichert sie, zur Abgabe der erforderlichen Erklärungen befugt zu sein. Gesetzliche Regelungen über eine Vertretung ohne Vertretungsmacht bleiben unberührt.
A.4 Leistungsumfang und Leistungscharakter
- Gegenstand, Umfang, Termine, Leistungsort, Teilnehmerzahl, technische Voraussetzungen, Nutzungsrechte und sonstige Leistungsvorgaben ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und der Auftragsbestätigung.
- Soweit nicht ausdrücklich ein bestimmter Erfolg als geschuldet vereinbart wird, erbringt arinda Dienstleistungen. Beratung, Schulung, Analyse, CAD-QuickCheck und Support beruhen auf dem bei Leistungserbringung verfügbaren Informationsstand und den vom Kunden bereitgestellten Angaben.
- Wirtschaftliche, organisatorische, technische oder persönliche Erfolge werden nur geschuldet, wenn sie im Angebot ausdrücklich als verbindliche Beschaffenheit oder Leistungsergebnis bezeichnet sind. Empfehlungen und Bewertungen ersetzen keine eigene unternehmerische Entscheidung des Kunden.
- arinda erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Eine rechtliche Prüfung von Kundenunterlagen, Schutzrechten oder technischen Zulassungen ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde und rechtlich zulässig ist.
A.5 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde stellt arinda rechtzeitig alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Daten, Ansprechpartner, Zugänge, Systeme, Räume, technischen Einrichtungen und Freigaben vollständig und richtig zur Verfügung.
- Der Kunde ist für die rechtzeitige Datensicherung seiner Systeme, CAD-Modelle, Zeichnungen und sonstigen Dateien verantwortlich. Vor einem Zugriff durch arinda ist eine dem Stand der Technik entsprechende Sicherung anzulegen, sofern arinda nicht ausdrücklich mit der Datensicherung beauftragt wurde.
- Verzögerungen oder Mehraufwand, die auf verspäteten, unvollständigen oder fehlerhaften Mitwirkungen des Kunden beruhen, verlängern vereinbarte Fristen angemessen. arinda kann den nachweislich entstandenen zusätzlichen Aufwand zu den vereinbarten, hilfsweise zu den vor Leistungsbeginn mitgeteilten Vergütungssätzen berechnen, soweit der Kunde die Ursache zu vertreten hat.
- Der Kunde benennt entscheidungs- und freigabebefugte Ansprechpartner. Freigaben und Entscheidungen sollen in Textform dokumentiert werden.
A.6 Änderungen und Zusatzleistungen
- Änderungs- und Ergänzungswünsche des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn arinda sie bestätigt. arinda informiert den Kunden vor Ausführung über erkennbare Auswirkungen auf Vergütung, Termine und Leistungsumfang.
- Zusatzleistungen werden nach den vereinbarten Sätzen vergütet. Fehlt eine Vereinbarung, wird vor Beginn der Zusatzleistung eine Vergütung oder Berechnungsgrundlage mitgeteilt.
- Besprechungsberichte dienen der Dokumentation. Das Ausbleiben eines Widerspruchs führt weder zu einem Verzicht auf Rechte noch zu einer Änderung von Leistung, Vergütung oder Terminen. Solche Änderungen bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung in Textform.
A.7 Termine, Leistungsfristen und höhere Gewalt
- Termine und Leistungsfristen sind verbindlich, wenn sie im Angebot oder in der Auftragsbestätigung als verbindlich bezeichnet oder kalendermäßig bestimmt sind.
- arinda haftet nicht für Verzögerungen, die auf fehlender Mitwirkung des Kunden, höherer Gewalt oder sonstigen bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren und von arinda nicht zu vertretenden Ereignissen beruhen. Dazu zählen insbesondere behördliche Maßnahmen, erhebliche Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Ausfälle von Energie- oder Kommunikationsnetzen, Cyberangriffe trotz angemessener Schutzmaßnahmen sowie die kurzfristige Erkrankung einer für die Leistung vorgesehenen Person, sofern kein zumutbarer Ersatz verfügbar ist.
- arinda informiert den Kunden unverzüglich und bietet, soweit zumutbar, einen Ersatztermin, eine Ersatzperson oder eine alternative Leistungsform an. Dauert das Leistungshindernis länger als 60 Tage, können beide Parteien den noch nicht erfüllten Teil des Vertrags kündigen. Bereits ordnungsgemäß erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
A.8 Einsatz Dritter und Ersatzpersonen
- arinda darf fachlich geeignete Mitarbeiter, freie Mitarbeiter und Subunternehmer einsetzen. Die Verantwortung von arinda für die vertragsgemäße Leistung bleibt unberührt.
- Ist eine bestimmte Person ausdrücklich als wesentlicher Vertragsbestandteil vereinbart, darf arinda sie nur aus wichtigem Grund durch eine fachlich gleichwertige Person ersetzen. Der Kunde kann eine Ersatzperson nur aus sachlichem Grund ablehnen.
- arinda verpflichtet eingesetzte Personen angemessen auf Vertraulichkeit und Datenschutz.
A.9 Vergütung, Rechnungsstellung und Zahlung
- Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung.
- Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, werden Dienstleistungen, Seminare, Workshops und Schulungen mit 30 Prozent des Gesamtbetrags bei Auftragserteilung und mit 70 Prozent bei Beginn der jeweiligen Leistung oder Teilleistung berechnet. Software und Hardware werden mit Bereitstellung beziehungsweise Lieferung berechnet.
- Rechnungen sind innerhalb von sieben Kalendertagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist.
- Rechnungen dürfen elektronisch übermittelt werden. Der Kunde stellt eine erreichbare Rechnungsadresse zur Verfügung.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
A.10 Nebenkosten und Aufwendungen
- Reise-, Übernachtungs-, Versand-, Transport-, Kurier-, Material-, Lizenz- und Fremdkosten werden nur berechnet, wenn dies vereinbart ist oder der Kunde die entsprechenden Aufwendungen nachträglich beauftragt oder freigegeben hat.
- Soweit im Angebot nichts Abweichendes bestimmt ist, werden Fremd- und Übernachtungskosten nach Beleg, Fahrten mit dem eigenen Pkw mit 0,50 Euro je Kilometer, erforderliche Reisezeit nach dem vereinbarten Stundensatz und Verpflegungsmehraufwand mit 38,00 Euro je Reisetag berechnet.
- Gegenüber Verbrauchern werden sämtliche zusätzlichen Kosten und deren Berechnungsgrundlage vor Vertragsschluss mitgeteilt. Nicht vor Vertragsschluss mitgeteilte zusätzliche Kosten werden nur geschuldet, wenn der Verbraucher sie nachträglich ausdrücklich beauftragt.
A.11 Vertraulichkeit, Kundendaten und Geheimhaltungsvereinbarungen
- Beide Parteien behandeln nicht offenkundige kaufmännische, technische und organisatorische Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie ausschließlich zur Durchführung des Vertrags.
- Kundenmodelle, CAD-Daten, Zeichnungen, Projektunterlagen und kundenbezogene Arbeitsergebnisse verwendet arinda weder für andere Kunden noch für eigene Schulungen, Veröffentlichungen, Referenzen oder Werbezwecke, sofern der Kunde nicht zuvor ausdrücklich und gesondert in Textform zugestimmt hat.
- Eine gesonderte Vertraulichkeits- oder Geheimhaltungsvereinbarung, insbesondere eine NDA, hat bei Widersprüchen Vorrang.
- Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die nachweislich allgemein bekannt, rechtmäßig von Dritten erlangt, unabhängig entwickelt oder aufgrund zwingender gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind. Die betroffene Partei wird vor einer zulässigen Offenlegung informiert, soweit dies rechtlich erlaubt ist.
A.12 Datenschutz
- Personenbezogene Daten werden nach den anwendbaren Datenschutzvorschriften und den Datenschutzhinweisen von arinda verarbeitet.
- Verarbeitet arinda personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine erforderliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
- Der Kunde stellt sicher, dass er personenbezogene Daten, Teilnehmerdaten und Systemzugänge rechtmäßig an arinda übermitteln darf.
A.13 Schutzrechte und vom Kunden bereitgestellte Inhalte
- Der Kunde sichert zu, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte, Daten, Modelle, Abbildungen, Kennzeichen und Unterlagen für den Vertragszweck verwendet werden dürfen. Er informiert arinda über erkennbare Beschränkungen und Rechte Dritter.
- Wird arinda wegen einer vom Kunden zu vertretenden Rechtsverletzung durch bereitgestellte Inhalte in Anspruch genommen, stellt der Kunde arinda von berechtigten Ansprüchen Dritter und den erforderlichen Kosten der Rechtsverteidigung frei. arinda informiert den Kunden unverzüglich und gibt ihm angemessene Gelegenheit zur Mitwirkung an der Rechtsverteidigung. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Regelung nur bei schuldhafter Pflichtverletzung.
- arinda bleibt für Inhalte und Materialien verantwortlich, die arinda eigenständig auswählt und bereitstellt.
A.14 Haftung
- arinda haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Arglist, aufgrund einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet arinda nur für den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
- Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von arinda.
- Die gesetzlichen Beweislastregeln bleiben unberührt.
A.15 Kündigung aus wichtigem Grund
- Das Recht beider Parteien zur Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Soweit der wichtige Grund in einer behebbaren Pflichtverletzung besteht, ist vor der Kündigung grundsätzlich eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Dies gilt nicht, wenn eine Fristsetzung gesetzlich entbehrlich oder unzumutbar ist.
- Bereits erbrachte Leistungen und nachweislich angefallene, nicht stornierbare Fremdkosten sind zu vergüten, soweit die kündigende Partei nicht wegen einer von arinda zu vertretenden Pflichtverletzung zur Kündigung berechtigt ist.
Teil B – Ergänzende Bestimmungen ausschließlich für Unternehmer
B.1 Anwendungsbereich
Dieser Teil gilt ausschließlich für Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Er gilt nicht für Verbraucher.
B.2 Preise, Steuern und Zahlungsverzug
- Sämtliche Preise sind Nettopreise in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
- Bei Zahlungsverzug beträgt der Verzugszinssatz für Entgeltforderungen neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. arinda kann außerdem die gesetzliche Verzugspauschale und einen weitergehenden Verzugsschaden geltend machen.
- Zölle, Einfuhrabgaben und vergleichbare öffentlich-rechtliche Belastungen trägt der Unternehmer, soweit sie aufgrund seines Sitzes, des vereinbarten Leistungsorts oder einer von ihm veranlassten grenzüberschreitenden Leistung entstehen und im Angebot nicht bereits enthalten sind.
B.3 Entgegenstehende Einkaufsbedingungen
- Nimmt eine Bestellung des Unternehmers auf eigene Einkaufs- oder Vertragsbedingungen Bezug, liegt darin keine Zustimmung von arinda.
- Weist die Auftragsbestätigung von arinda ausdrücklich auf den Widerspruch hin und verlangt eine Bestätigung der Vertragsgrundlage, beginnt arinda erst nach dieser Bestätigung mit der Leistung. Beginnen die Parteien ohne abschließende Klärung mit der Vertragsdurchführung, gelten übereinstimmende Bedingungen; im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
B.4 Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Unternehmer darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte darf er nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausüben.
B.5 Abnahme werkvertraglicher Leistungen
- Soweit arinda einen abnahmefähigen Erfolg schuldet, fordert arinda den Unternehmer nach Fertigstellung in Textform zur Abnahme auf und setzt eine angemessene Frist.
- Das Werk gilt als abgenommen, wenn der Unternehmer die Abnahme nicht innerhalb der gesetzten Frist unter Angabe mindestens eines konkreten Mangels verweigert.
- Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Produktive Nutzung ohne wesentlichen Vorbehalt kann als Abnahme gelten, wenn arinda zuvor auf diese Folge hingewiesen hat.
B.6 Mängelrechte und Verjährung
- Der Unternehmer hat arinda erkennbare Mängel unverzüglich in Textform und möglichst nachvollziehbar zu beschreiben. Ist das Geschäft für beide Parteien ein Handelsgeschäft, bleibt § 377 HGB unberührt.
- arinda ist zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben, soweit dies gesetzlich vorgesehen und zumutbar ist.
- Soweit gesetzlich zulässig, verjähren Mängelansprüche wegen neu hergestellter Sachen und werkvertraglicher Leistungen innerhalb eines Jahres ab dem jeweils gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die Verkürzung gilt nicht bei Arglist, Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, übernommenen Garantien, Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in Fällen zwingend längerer gesetzlicher Fristen.
B.7 Datensicherung und Systeme des Unternehmers
Bei Eingriffen in Systeme oder Datenbestände des Unternehmers haftet arinda für die Wiederherstellung von Daten im Rahmen der Haftungsregelungen nur bis zu dem Aufwand, der bei ordnungsgemäßer, aktueller und schadensfallgeeigneter Datensicherung erforderlich gewesen wäre. Dies gilt nicht, soweit arinda die Datensicherung ausdrücklich übernommen hat oder der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
Teil C – Ergänzende Bestimmungen ausschließlich für Verbraucher
C.1 Anwendungsbereich
Dieser Teil gilt ausschließlich für Verbraucher. Zwingende verbraucherschützende Vorschriften gehen entgegenstehenden Regelungen dieser AGB vor.
C.2 Preise und zusätzliche Kosten
- Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben.
- Liefer-, Reise-, Versand- und sonstige Zusatzkosten werden vor Vertragsschluss gesondert ausgewiesen. Fehlt eine entsprechende Information, werden sie nur geschuldet, wenn der Verbraucher sie nachträglich ausdrücklich beauftragt.
C.3 Verbraucherinformationen und Online-Buchungen
- Bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen erhält der Verbraucher vor Abgabe seiner Vertragserklärung die gesetzlich erforderlichen Informationen in klarer und verständlicher Form.
- Bei einem zahlungspflichtigen Online-Vertrag werden die wesentlichen Merkmale, der Gesamtpreis, die Laufzeit und weitere gesetzlich erforderliche Angaben unmittelbar vor Abgabe der Bestellung hervorgehoben. Der Bestellvorgang wird so gestaltet, dass der Verbraucher eindeutig bestätigt, eine Zahlungspflicht einzugehen.
- Nach Vertragsschluss erhält der Verbraucher eine Vertragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger.
C.4 Widerrufsrecht
- Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen das gesetzliche Widerrufsrecht zu, soweit keine gesetzliche Ausnahme eingreift. arinda stellt die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular gesondert zur Verfügung.
- Soweit gesetzlich erforderlich, stellt arinda während der Widerrufsfrist auf der für den Vertragsschluss verwendeten Online-Benutzeroberfläche eine leicht zugängliche elektronische Widerrufsfunktion bereit.
- Gesetzliche Widerrufsrechte werden durch Storno-, Kündigungs- oder Umbuchungsregelungen dieser AGB nicht eingeschränkt.
C.5 Vorzeitiger Beginn von Dienstleistungen
Soll arinda auf Wunsch des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist mit einer entgeltlichen Dienstleistung beginnen, holt arinda zuvor die gesetzlich erforderliche ausdrückliche Zustimmung beziehungsweise das ausdrückliche Verlangen sowie die Kenntnisbestätigung über die Folgen für das Widerrufsrecht ein. Im Widerrufsfall kann der Verbraucher im gesetzlich vorgesehenen Umfang Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen schulden.
C.6 Digitale Inhalte und Erlöschen des Widerrufsrechts
Soll ein nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlicher digitaler Inhalt vor Ablauf der Widerrufsfrist bereitgestellt werden, beginnt arinda erst nach der gesetzlich erforderlichen ausdrücklichen Zustimmung des Verbrauchers und dessen Bestätigung, dass er dadurch mit Beginn der Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert. Die erforderliche Vertragsbestätigung wird auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt.
C.7 Mängelrechte
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Bei digitalen Produkten gelten insbesondere die gesetzlichen Vorschriften über Bereitstellung, Vertragsmäßigkeit, Aktualisierungen, Nacherfüllung, Minderung, Vertragsbeendigung und Verjährung.
C.8 Aufrechnung und Zurückbehaltung
Verbraucher dürfen mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen sowie mit Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis aufrechnen. Gesetzliche Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte bleiben unberührt.
C.9 Verbraucherstreitbeilegung
arinda ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine zwingende gesetzliche Verpflichtung besteht.
Teil D – Leistungsabhängige Sonderregelungen
D.1 Beratung und CAD-QuickCheck
- Beratung und CAD-QuickCheck dienen der Analyse, fachlichen Bewertung und Entwicklung von Empfehlungen auf Grundlage der vereinbarten Untersuchungsbereiche und der vom Kunden zugänglich gemachten Informationen.
- Eine vollständige Prüfung sämtlicher Prozesse, Datenbestände, Programme, Schutzrechte, Normen, rechtlicher Anforderungen oder wirtschaftlicher Auswirkungen ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung enthalten ist.
- Der Kunde entscheidet eigenverantwortlich über die Umsetzung von Empfehlungen. arinda schuldet keinen bestimmten Einspar-, Produktivitäts-, Umsatz-, Qualitäts- oder Automatisierungserfolg, soweit dieser nicht ausdrücklich als verbindlicher Erfolg vereinbart ist.
- Aussagen zu Systemen, Softwareständen, Schnittstellen und technischen Möglichkeiten beziehen sich auf den bei Prüfung vorhandenen und offengelegten Stand.
D.2 Präsenz-, Online- und Hybrid-Schulungen
- Inhalt, Dauer, Ort, Durchführungsform, Teilnehmerzahl und erforderliche Vorkenntnisse ergeben sich aus dem Angebot und der Auftragsbestätigung.
- Bei Präsenzschulungen stellt der Kunde, soweit die Schulung nicht bei arinda stattfindet, geeignete Räume, Arbeitsplätze, Softwarelizenzen, Internetzugang und erforderliche IT-Unterstützung bereit, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.
- Bei Online- und Hybrid-Schulungen ist der Kunde für geeignete Endgeräte, stabile Internetverbindungen, erforderliche Software, Audio-/Videotechnik und Zugriffsrechte verantwortlich. arinda stellt rechtzeitig Informationen über die erforderlichen technischen Voraussetzungen bereit.
- Technische Störungen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden oder einzelner Teilnehmer begründen keinen Anspruch auf kostenlose Wiederholung. arinda unterstützt im zumutbaren Umfang bei der Fehleranalyse.
- arinda darf Schulungsinhalte an den Kenntnisstand und den tatsächlichen Lernfortschritt anpassen, sofern der vereinbarte Schulungszweck gewahrt bleibt.
D.3 Stornierung fest gebuchter Termine
- Die folgenden Regelungen gelten für die Stornierung fest vereinbarter Schulungs-, Workshop-, Beratungs- und sonstiger Leistungstermine durch den Kunden. Gesetzliche Widerrufsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
- Stornierungen müssen in Textform zugehen. Maßgeblich ist der Zugang bei arinda. Arbeitstage sind Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz von arinda.
| Zugang der Stornierung vor Leistungsbeginn |
Pauschale |
| mehr als 30 Arbeitstage |
0 % |
| 30 bis 15 Arbeitstage |
25 % |
| 14 bis 8 Arbeitstage |
50 % |
| 7 bis 3 Arbeitstage |
75 % |
| weniger als 3 Arbeitstage |
100 % |
- Die Pauschale wird aus der für den stornierten Termin vereinbarten Nettovergütung, bei Verbrauchern aus der vereinbarten Bruttovergütung, berechnet. Bereits erbrachte Leistungen sowie vom Kunden veranlasste und nicht stornierbare Fremdkosten werden zusätzlich berechnet.
- Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass arinda kein oder ein wesentlich geringerer Vergütungs- oder Schadensanspruch entstanden ist. arinda rechnet ersparte Aufwendungen und eine mögliche anderweitige Verwendung der frei gewordenen Kapazität an. arinda bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlichen Anspruchs vorbehalten.
- Die Benennung eines fachlich geeigneten Ersatzteilnehmers ist bei Schulungen bis zum Beginn kostenfrei möglich, sofern keine personenbezogenen Zulassungs- oder Lizenzbedingungen entgegenstehen.
- Umbuchungen bedürfen der Zustimmung von arinda. Eine vereinbarte Umbuchung kann mit nachgewiesenen Mehrkosten verbunden werden.
D.4 Absage oder Verschiebung durch arinda
- Kann arinda einen Termin aus einem von arinda zu vertretenden Grund nicht durchführen, bietet arinda vorrangig eine gleichwertige Ersatzperson, eine alternative Durchführungsform oder einen Ersatztermin an.
- Nimmt der Kunde eine zumutbare Alternative nicht an oder ist sie nicht möglich, werden Vergütungen für noch nicht erbrachte Leistungen erstattet. Weitergehende Ansprüche richten sich nach A.14.
D.5 Individuelle Schulungsunterlagen und andere Arbeitsergebnisse
- Anforderungen, Formate, Korrekturschleifen, Freigaben und Abnahmekriterien ergeben sich aus dem Angebot.
- Der Kunde prüft ihm vorgelegte Entwürfe auf fachliche Richtigkeit der von ihm stammenden Produkt-, Prozess- und Unternehmensangaben und erteilt Freigaben in Textform.
- Soweit ein abnahmefähiges Werk geschuldet ist, fordert arinda nach Fertigstellung zur Abnahme auf. Gegenüber Verbrauchern treten die gesetzlichen Folgen einer Abnahmefiktion nur ein, wenn arinda zusammen mit der Aufforderung in Textform auf diese Folgen hingewiesen hat.
- Schutzrechtsfähigkeit, Eintragungsfähigkeit oder rechtliche Zulässigkeit eines Arbeitsergebnisses werden nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
D.6 Zeitkontingente
- Zeitkontingente können innerhalb von zwölf Monaten ab dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Beginn abgerufen werden, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.
- Nicht innerhalb dieses Zeitraums abgerufene Stunden oder Tage verfallen ersatzlos, wenn arinda dem Kunden während des Zeitraums angemessene und zumutbare Abrufmöglichkeiten angeboten hat und die Nichtnutzung nicht von arinda zu vertreten ist. Gesetzliche Widerrufs-, Kündigungs- und Rücktrittsrechte bleiben unberührt.
- Gegenüber Unternehmern ist das vereinbarte Zeitkontingent unabhängig von der tatsächlichen Ausschöpfung vollständig zu vergüten. Ersparte Aufwendungen oder anderweitiger Erwerb werden angerechnet, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.
- Gegenüber Verbrauchern werden Leistungszeitraum, Abrufverfahren, Vergütung und Folgen einer Nichtnutzung vor Vertragsschluss ausdrücklich mitgeteilt.
D.7 Software und Hardware
- Bei Software und Hardware ergeben sich Produktumfang, Systemvoraussetzungen, Liefertermin und gegebenenfalls Lizenzdauer aus dem Angebot.
- Für Software und Bestandteile Dritter gelten ergänzend die wirksam einbezogenen Lizenz- und Nutzungsbedingungen des jeweiligen Herstellers. arinda informiert den Kunden vor Vertragsschluss über solche Bedingungen, soweit sie für den Vertrag maßgeblich sind.
- Bis zur vollständigen Zahlung bleibt gelieferte Hardware Eigentum von arinda. Gegenüber Unternehmern gilt der Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung, soweit gesetzlich zulässig.
- Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften über Lieferung, Gefahrübergang, Mängelrechte und digitale Elemente.
D.8 Supportdienstleistungen
- Support wird innerhalb der im Angebot bestimmten Zeiten und Reaktionsklassen erbracht. Fehlt eine solche Vereinbarung, schuldet arinda eine Bearbeitung innerhalb angemessener Geschäftszeiten, jedoch keine bestimmte Reaktions- oder Wiederherstellungszeit.
- Support kann per Telefon, E-Mail, Online-Konferenz oder Fernzugriff erbracht werden. Ein Fernzugriff erfolgt nur nach Freigabe des Kunden und unter Beachtung vereinbarter Sicherheitsvorgaben.
- Der Kunde beschreibt Störungen nachvollziehbar und stellt erforderliche Protokolle, Bildschirmaufnahmen und Testzugänge bereit. arinda darf die Bearbeitung unterbrechen, wenn notwendige Informationen fehlen.
- Support für Drittsoftware und Fremdsysteme erfolgt auf Grundlage der verfügbaren Herstellerinformationen. arinda haftet nicht für vom jeweiligen Hersteller zu vertretende Produktfehler oder Ausfälle.
D.9 Digitale Inhalte
- Digitale Inhalte werden in dem im Angebot bezeichneten Format, Umfang und Bereitstellungszeitraum elektronisch bereitgestellt.
- Technische Voraussetzungen, Kompatibilität, Interoperabilität und erforderliche Schutzmaßnahmen werden vor Vertragsschluss beschrieben, soweit sie für die Nutzung wesentlich sind.
- Bei Verbraucherverträgen erfüllt arinda die gesetzlichen Bereitstellungs-, Aktualisierungs- und Mängelpflichten. Nachteilige Abweichungen von objektiven Anforderungen werden nur unter den gesetzlich zulässigen Voraussetzungen ausdrücklich und gesondert vereinbart.
- Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur den vereinbarten Nutzern zugänglich gemacht werden.
D.10 Nutzungsrechte
- Sämtliche Rechte an vorbestehenden Methoden, Konzepten, Vorlagen, Standards, Schulungsdesigns, arinda-Modellen, Bibliotheken, Übungen und Know-how von arinda verbleiben bei arinda.
- Nach vollständiger Zahlung erhält ein Unternehmer an den vertragsgegenständlichen Schulungsunterlagen und Arbeitsergebnissen ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Recht zur internen Nutzung und internen Vervielfältigung innerhalb seines Unternehmens. Ein Verbraucher erhält ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Recht zur persönlichen, privaten Nutzung und Vervielfältigung für den eigenen Gebrauch.
- Nicht gestattet sind ohne vorherige Zustimmung von arinda insbesondere Veröffentlichung, Verkauf, Vermietung, Unterlizenzierung, öffentliche Zugänglichmachung, Weitergabe an Dritte, Nutzung durch rechtlich selbstständige verbundene Unternehmen sowie die Verwendung zur entgeltlichen oder unentgeltlichen Schulung außenstehender Personen.
- Bearbeitungen sind zulässig, soweit sie für die vereinbarte interne beziehungsweise private Nutzung erforderlich sind und Urhebervermerke, Kennzeichnungen und Schutzmechanismen nicht entfernt werden. Die Bearbeitung begründet keine Rechte an den zugrunde liegenden Methoden, Vorlagen oder arinda-Modellen.
- Weitergehende oder ausschließliche Nutzungsrechte müssen im Angebot nach Nutzungsart, Dauer, Gebiet und Umfang ausdrücklich bezeichnet werden.
D.11 Aufzeichnungen und Unterrichtsmaterial
- Audio-, Video- und Bildschirmaufzeichnungen von Schulungen, Beratungen und Supportterminen sind nur mit vorheriger Zustimmung aller betroffenen Personen in Textform zulässig.
- Von arinda bereitgestellte Aufzeichnungen dürfen nur im ausdrücklich vereinbarten Umfang genutzt werden. Zugang und Nutzungsdauer ergeben sich aus dem Angebot.
Teil E – Gemeinsame Schlussbestimmungen
E.1 Erklärungen und Textform
- Rechtserhebliche Erklärungen und Mitteilungen im Zusammenhang mit dem Vertrag sollen in Textform erfolgen, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
- Individuelle Abreden bleiben unabhängig von Formklauseln vorrangig. Änderungen dieser AGB für einen konkreten Vertrag bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung.
E.2 Abtretung
- arinda darf Zahlungsforderungen gegen Unternehmer abtreten.
- Verbraucher dürfen Ansprüche abtreten. Gegenüber Unternehmern bedarf die Abtretung von Ansprüchen gegen arinda der vorherigen Zustimmung in Textform; die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. § 354a HGB und sonstige zwingende gesetzliche Regelungen bleiben unberührt.
E.3 Anwendbares Recht und Auslandsbezug
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
- Zwingende Vorschriften am Leistungsort sowie zwingendes internationales Privat-, Verbraucher- und Datenschutzrecht bleiben unberührt.
E.4 Gerichtsstand
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Koblenz. arinda bleibt berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
- Für Unternehmer, die keine Kaufleute sind, und für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
- Bei grenzüberschreitenden Verträgen bleiben zwingende internationale Zuständigkeitsregeln, insbesondere zugunsten von Verbrauchern, unberührt.
E.5 Vertragssprache
- Vertragssprache ist Deutsch.
- Werden Übersetzungen zur Verfügung gestellt, dient die deutsche Fassung der Auslegung, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Zwingende Informations- und Sprachvorgaben des Staates, in dem ein Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
E.6 Unwirksame Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
E.7 Fassung
Es gilt die bei Vertragsschluss wirksam einbezogene Fassung dieser AGB. Die jeweils aktuelle Fassung ist unter https://arinda.de/agb/ abrufbar. Änderungen wirken nicht rückwirkend auf bereits geschlossene Verträge, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart werden.